Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über CAD-, Zeichen-, Modellierungs- und Visualisierungsleistungen zwischen Patrick Hitz, SynerGBuilds, Am Waldrand 2, 77797 Ohlsbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Architektur- und Ingenieurbüros). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Zuarbeit im Bereich CAD-Engineering und 3D-Modellierung, insbesondere Ausführungs- und Detailplanung (Leistungsphasen 3–5), Archicad-Modellierung, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne, Scan-to-CAD/Punktwolken-Auswertung, Bestandsdigitalisierung sowie 3D-Visualisierung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt reine Zuarbeit; die planungs- und bauordnungsrechtliche Verantwortung sowie eine etwaige Bauvorlageberechtigung verbleiben beim beauftragenden Büro bzw. beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer tritt nicht als Architekt oder bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser auf.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(2) Angaben zu Bearbeitungszeiten sind Circa-Angaben, sofern kein fester Termin ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen (z. B. Pläne, Aufmaße, Punktwolken, Bürovorlagen, Layer- und Attributstrukturen) vollständig, rechtzeitig und in verwertbarer Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, zur Weitergabe und Verarbeitung dieser Unterlagen berechtigt zu sein. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Grundlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Verzögerungen, die auf verspäteter oder unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt nach Aufwand oder als vereinbartes Pauschalpaket gemäß Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei umfangreicheren Projekten können Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen vereinbart werden.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen; der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
§ 6 Termine und Fristen
Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 7 Leistungserbringung und Korrekturschleife
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Fachmanns nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist im Leistungsumfang eine Korrekturschleife nach Übergabe enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand gesondert vergütet.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) An den erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das für den vereinbarten Zweck erforderliche Nutzungsrecht ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Dateien und Ergebnisse Eigentum bzw. im Nutzungsvorbehalt des Auftragnehmers.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für die planungs- und bauordnungsrechtliche Verwendung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber sowie für die Richtigkeit vom Auftraggeber gelieferter Grundlagen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse vor der weiteren Verwendung.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Zwecke des Auftrags. Der Auftragnehmer darf das Projekt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz benennen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026